Gesetze
Gesetz wird geladen …
Studium und Prüfung im Sinne dieser Verordnung sind regelmäßig zu evaluieren. In die Evaluierung sollten unter Leitung und Organisation der Hochschule Einstellungs- und Ausbildungsbehörden, Studierende, zu prüfende Personen, Lehrende und das für Inneres zuständige Ministerium einbezogen werden. Über den Stand der Evaluierung ist dem für Inneres zuständigen Ministerium jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres zu berichten.
Studium und Prüfung im Sinne dieser Verordnung sind regelmäßig zu evaluieren. Die Hochschule evaluiert entsprechend ihrer Evaluationsordnung.
Die Evaluierung erfolgt nach den Regelungen der Evaluierungsordnung der Hochschule.
Diese Verordnung wird fünf Jahre nach dem 7. Mai 2026 evaluiert. Die Evaluierung wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern unter Beteiligung…
Diese Verordnung wird regelmäßig und in angemessener Frist überprüft.
Das für Bau zuständige Ministerium führt drei Jahre nach Beginn der Pflicht nach § 1 Absatz 2 eine Evaluierung dieser Verordnung durch.
Eine Evaluierung dieser Verordnung soll zehn Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. Gegenstand der Evaluierung sollen insbesondere die in den §§ 4 bis 6 geregelten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.