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Die Staats- oder Landesarchivinspektoranwärterin und der Staats- oder Landesarchivinspektoranwärter haben über die Ausbildung in Verwaltungswissenschaft an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen zwei Leistungsnachweise zu erbringen. Die Leistungen müssen mit einer der in § 20 festgelegten Noten bewertet werden. Die Bescheinigungen nach Anlage 2 sind zur Ausbildungsakte zu nehmen.
Für Geschichtswissenschaften und Archivwissenschaft gilt, soweit die Studienordnung der Archivschule Marburg - Hochschule für Archivwissenschaft nichts anderes bestimmt, das Ergebnis der Zwischenprüfung gemäß § 12 Absatz 3 als Leistungsnachweis.
Die Leistungen sind nach Abschluss des Faches unverzüglich zu bewerten und den Auszubildenden umgehend bekannt zu geben. Über die Leistungsnachweise wird eine…
Jeder Leistungsnachweis wird mindestens eine Woche vor der Ausführung angekündigt. Der Leistungsnachweis wird nach § 26 bewertet und schriftlich bestätigt;…
Während des Lehrgangs sind Leistungsnachweise zu erbringen.
Über die Ausbildung in jeder der in § 14 Absatz 1 genannten fachpraktischen Studienzeiten ist von der Ausbildungsleitung unter Berücksichtigung der…
in den Kursen der Studienfächer je vier Leistungsnachweise, davon zwei schriftlich und zwei mündlich. Einer der beiden schriftlichen Leistungsnachweise muss…
Besteht eine Staats- oder Landesarchivinspektoranwärterin oder ein Staats- oder Landesarchivinspektoranwärter die fachwissenschaftliche Zwischenprüfung an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.