Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Einstellung erfolgt durch eines der in § 3 Absatz 3 genannten Ausbildungsarchive. Der Einstellung gehen ein Auswahlverfahren und eine persönliche Vorstellung voraus.
Einstellungstermin ist der 1. September eines Jahres. Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen legt im Benehmen mit den übrigen Ausbildungsarchiven die jeweiligen Einstellungsjahre fest. Die für das Archivwesen zuständige oberste Landesbehörde kann im Einvernehmen mit den Ausbildungsarchiven abweichende Regelungen treffen.
Vor der Einstellung sind auf Anforderung vorzulegen:
beglaubigte Abschriften der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde, die Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder),
ein Führungszeugnis des Bundeszentralregisters zur Vorlage bei Behörden,
ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, das zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als drei Monate ist,
eine schriftliche Erklärung des Bewerbers, ob Vorstrafen vorliegen oder ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist und
eine schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Teil 2 Vorbereitungsdienst Kapitel 1 Allgemeines
eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob Vorstrafen vorliegen oder ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der…
Vor der Einstellung müssen von der sich bewerbenden Person als weitere Unterlagen
Vor der Einstellung hat die Bewerberin oder der Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen
Vor der Einstellung sind der Einstellungsbehörde auf Anforderung schriftlich oder in elektronischer Form vorzulegen:
Vor der Einstellung sind der Ausbildungsbehörde auf Anforderung der Einstellungsbehörde vorzulegen:
Vor der Einstellung sind der Einstellungsbehörde auf Anforderung vorzulegen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.