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Über die Prüfung ist für jede Anwärterin und jeden Anwärter eine Niederschrift zu fertigen, in der die Einzelnoten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung und das Gesamtergebnis festgehalten werden. Die Niederschrift ist vom Vorsitz und den übrigen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterschreiben und bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zusammen mit den Prüfungsarbeiten zehn Jahre aufzubewahren.
Eine Abschrift der Prüfungsniederschrift ist der Ausbildungsbehörde der Anwärterin oder des Anwärters zu übersenden.
Die Anwärterinnen und Anwärter haben das Recht, innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung ihre Prüfungsarbeiten und die über die Bewertung der Prüfungsleistungen gefertigte Niederschrift einzusehen.
Über den Prüfungsverlauf ist für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist zusammen mit den…
Über den Prüfungshergang ist für jeden Kandidaten eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist zusammen mit den Prüfungsakten einschließlich der…
Über die Ablegung der mündlichen Prüfung ist für jede Anwärterin und jeden Anwärter eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschrift sowie die…
Über die Prüfung ist für jede Anwärterin und jeden Anwärter eine Niederschrift zu fertigen und von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.…
Über den Prüfungsverlauf einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses ist eine Niederschrift zu fertigen. Die…
Über jeden Prüfungshergang ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 5 zu fertigen. Die Niederschrift ist zusammen mit den Prüfungsarbeiten und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.