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Technische Überwachungsorganisationen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 2 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die nach § 11 anerkannten Organisationen jeweils für ihren Bereich.
Eine technische Überwachungsorganisation ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Sachverständiger, deren Sachverständigentätigkeit auf dauernde…
die Vorprüfung der technischen Überwachungsorganisation nach § 11 Absatz 5 Satz 1 und 2 ergeben hat, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in dieser…
die Bestimmung von Tätigkeiten, die nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen, die Überwachung und Überprüfung von Fachbetrieben und die Bestimmung und…
Anerkennung von Organisationen nach § 11 Abs. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe,
die Anlage einer betriebsinternen Überwachung unterzogen wird, die den Vorgaben des § 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen…
Sachverständige im Sinne dieser Verordnung sind die Sachverständigen der Technischen Überwachungs-Vereine, die nach der Verordnung über die Organisation der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.