§ 9 VergoldAusbVAufhebung der Vorschriften
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Vergolder/Vergolderin sind nicht mehr anzuwenden.
§ 3 Nr. 10 VergoldAusbVAusbildungsberufsbild
Ausführen von Verzierungen,
§ 10 VergoldAusbVÜbergangsregelung
Auf Ausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die…