Art. 64 Abs. 2 31994R2100Zu diesem Zweck wird eine technische Nachprüfung entsprechend den Bestimmungen der Artikel 55 und 56 durchgeführt.
§ 17 Nr. 4 VerifZusAusfGGewährung von erweitertem Zugang, Inspektionszwecke
gemäß Artikel 5 Abs. b des Zusatzprotokolls zu Orten außer den in Nr. 1 genannten, an denen die in § 15 Abs. 1 und 4 bezeichneten Tätigkeiten durchgeführt…
Anhang 2 Nr. 2 ZuV 2020Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020
Im Rahmen des Verifizierungsverfahrens dürfen vom Anlagenbetreiber mitgeteilte Parameter und Daten nur validiert werden, wenn sie mit einem hohen Grad an…
§ 18 Nr. 6 VerifZusAusfGDuldung und Unterstützung von Inspektionstätigkeiten
im Fall von § 17 Nr. 7:diejenigen in den vorstehenden Absätzen genannten Tätigkeiten, die erforderlich sind, um den Zweck der Nachprüfung zu erreichen.
Art. 11 Abs. 1 32014L0045Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zur Durchführung der technischen Überwachung eingesetzten Prüfeinrichtungen und -geräte den technischen…