§ 45 Abs. 5 WaStrGBundeswasserstraßengesetz
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg nach den mit Hamburg und Preußen abgeschlossenen Zusatzverträgen zum Staatsvertrag betreffend…
Anlage 2 WaStrÜbgVtrGNtrag 2Zweiter Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 94 S. 55 Die Reichsregierung und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbaren unter Beitritt der…
Anlage WaStrÜbgVtrGNtragNachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 94 S. 51 - 52 Die Reichsregierung und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbaren unter Vorbehalt der…
§ 1 WaStrÜbgVtrGNtrag 2Zweiter Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Die in den Anlagen 1 und 2 beigefügten Nachträge zu den Zusatzverträgen mit Preußen und Hamburg zum Staatsvertrag, betreffend den Übergang der Wasserstraßen von…
Anlage 1 WaStrÜbgVtrGNtrag 2Zweiter Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 94 S. 54 Die Reichsregierung und die Regierung des Freistaats Preußen vereinbaren unter Beitritt des Senats der…