§ 26 VerlGDer Verleger hat die zu seiner Verfügung stehenden Abzüge des Werkes zu dem niedrigsten Preise, für welchen er das Werk im Betriebe seines Verlagsgeschäfts…
§ 46 Abs. 2 VerlGDer Verleger ist nicht verpflichtet, dem Verfasser Abzüge zum Buchhändlerpreise zu überlassen.
§ 5 Abs. 4 BuchPrGGesetz über die Preisbindung für Bücher
Verleger oder Importeure können folgende Endpreise festsetzen:
§ 6 Abs. 3 BuchPrGGesetz über die Preisbindung für Bücher
Verlage dürfen für Zwischenbuchhändler keine höheren Preise oder schlechteren Konditionen festsetzen als für Letztverkäufer, die sie direkt beliefern.
§ 40 VerlGIm Falle des § 39 verbleibt dem Verleger die Befugnis, das von ihm veröffentlichte Werk gleich jedem Dritten von neuem unverändert oder mit Änderungen zu…