§ 14 Abs. 7 5. VermBGFünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der…
§ 7 Abs. 1 VermBDVAuszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Die festgesetzte Arbeitnehmer-Sparzulage ist vom Finanzamt an den Arbeitnehmer auszuzahlen
§ 6 Abs. 4 VermBDVFestsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Mitteilungspflichten der Finanzämter
In den Fällen des § 4 Abs. 4 Nr. 6 des Gesetzes gilt für die Festsetzung oder Neufestsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage der nicht wiederverwendete Erlös, wenn…
§ 9 VermBDVRückforderung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Finanzamt
Das für die Besteuerung des Arbeitnehmers nach dem Einkommen zuständige Finanzamt (§ 19 der Abgabenordnung) hat eine zu Unrecht gezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage…