§ 13 Abs. 3 Nr. 8 VermAnlGGesetz über Vermögensanlagen
die Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen,
§ 11 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlGGesetz über Vermögensanlagen
jeder Umstand, der sich auf die Geschäftsaussichten des Emittenten mindestens für das laufende Geschäftsjahr erheblich auswirkt und geeignet ist, die…
§ 11a Abs. 1 Nr. 1 VermAnlGGesetz über Vermögensanlagen
die drohende Zahlungsunfähigkeit des Emittenten,
§ 7 Abs. 3 Nr. 5 VermAnlGGesetz über Vermögensanlagen
die erforderlichen Angaben zu den Geschäftsaussichten des Emittenten der Vermögensanlagen und über seine Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane und
Art. 6 Abs. 1 Buchst. a 32017R1129VERORDNUNG (EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Gewinne und Verluste, die Finanzlage und die Aussichten des Emittenten und eines etwaigen Garantiegebers;