Art 6 VersAnsprReglGÄndGGesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft.
Art 6 ZGÄndG 14Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des seiner Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Art 6 SchRGÄndGGesetz zur Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, der Schiffsregisterordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des zweiten Kalendermonats nach der Verkündung in Kraft.
Art 2 SGÄndG 7Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 6 Abs. 1 G Artikel 29 Abs. 7Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.