Anhang 2 Nr. 2.1.5 DepVVerordnung über Deponien und Langzeitlager
Nachweis der LangzeitsicherheitAufbauend auf den vorlaufenden Untersuchungsergebnissen sind in dem übergreifenden und zusammenfassenden…
§ 23 Abs. 1 DepVVerordnung über Deponien und Langzeitlager
Für die Errichtung und den Betrieb von Langzeitlagern gelten die folgenden Vorschriften entsprechend: § 8 Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass nur Abfälle…
§ 26 Abs. 2 KSpTGGesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare…