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Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ statt.
Im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
die Bedeutung der Versicherungswirtschaft einzuschätzen und zu beschreiben,
geeignete Kommunikationswege bei der Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden zu nutzen,
Kundendaten zu erheben und als Grundlage für die Beratung und Betreuung zu nutzen,
die rechtlichen Rahmenbedingungen in Beratungsgesprächen sowie während der Vertragsanbahnung und der Vertragslaufzeit einzuhalten,
Beratungsanlässe bei Privatkunden zu identifizieren,
für die Beratung individuelle Bedarfe zu analysieren und zu erläutern,
individuelle, bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln,
Angebote zu erstellen und
ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzuzeigen.
Für den Nachweis nach Absatz 2 Nummer 7 bis 9 ist als Gebiet die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum zugrunde zu legen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.