§ 9 Abs. 4 VersStG 2021Versicherungsteuergesetz
Im Fall der Sollversteuerung im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 2 ist die auf nicht vereinnahmte Versicherungsentgelte bereits entrichtete Steuer zu erstatten.
§ 4 Abs. 2 VersStG 2021Versicherungsteuergesetz
Treten nach Zahlung eines Versicherungsentgelts Umstände ein, die im Falle ihres Vorliegens bei Zahlung des Versicherungsentgelts zu einer Steuerbefreiung im…
§ 8 Abs. 3 VersStG 2021Versicherungsteuergesetz
Hat der Versicherungsnehmer nach § 7 Absatz 6 die Steuer zu entrichten, so hat er innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem das Versicherungsentgelt…
§ 5 Abs. 1 VersStG 2021Versicherungsteuergesetz
Die Steuer wird für die einzelnen Versicherungen berechnet, und zwar Das Bundeszentralamt für Steuern kann auf Antrag gestatten, dass die Steuer nicht nach der…
§ 3 Abs. 2 VersStG 2021Versicherungsteuergesetz
Wird auf die Prämie ein Gewinnanteil verrechnet und nur der Unterschied zwischen Prämie und Gewinnanteil an den Versicherer gezahlt, so ist dieser…