§ 13 VerstromG 3Gesetz über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der ElektrizitätswirtschaftMelde- und AuskunftspflichtenZitatstelle…Mehrkostenausgleich nach § 3 Abs. 1 bis 4 sowie die Zuschüsse nach den §§ 4, 5 und 7 sowie nach § 6 in der bis zum 1. Januar 1990 geltenden Fassung dieses Gesetzes zu berechnen und das Vorliegen…Melde- und Auskunftspflichten