VgV — InhaltsübersichtAbschnitt 7 Übergangs- und SchlussbestimmungenGesetzBund§ 83 VgV(weggefallen)Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge · Abschnitt 7 § 82Anlage 1 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 82Anlage 1