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Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für
die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
die Fürsorgeleistungen,
die Unterstützungen,
die Beiträge zu Unfallkassen,
das Trennungsgeld,
die Fahrkostenzuschüsse sowie
die Umzugskostenvergütungen.
der anteiligen Kosten für das in Anspruch genommene Personal einschließlich der Personalnebenkosten und der Gemeinkosten,
die Vergütungen,
Für Kosten der Personalverwaltung nach § 8 wird ein Zuschlag von bis zu 2 Prozent der nach § 14 vom jeweiligen Träger bestimmten und um die Arbeitgeberanteile…
Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen…
Personalkosten nach § 5 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Personalkosten sind aufgegliedert nach Besoldungs- und Vergütungsgruppen nachzuweisen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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