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Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnungen nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die Präferenzregelung im Rahmen dieses Anhangs sind die geltenden KN-Codes bei Annahme dieser Verordnung. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex“ ist für die Anwendung der Präferenzregelung der KN-Code zusammen mit der dazugehörigen Warenbezeichnung ausschlaggebend. Lfd. Nr. KN-Code TARIC-Unterposition Warenbezeichnung Kontingentszeitraum Kontingentsmenge (Nettogewicht in Tonnen, sofern nichts anderes angegeben) Kontingentszollsatz (%) 09.0751 ex 0704 10 00 90 Blumenkohl/Karfiol, frisch oder gekühlt 1.8. bis 31.10. 2 000 0 09.0757 0809 21 00 0809 29 00 Kirschen, frisch 16.7. bis 15.9. 900 0 09.0759 0809 40 05 Pflaumen, frisch 1.9. bis 15.10. 600 0 09.0761 0810 10 00 Erdbeeren, frisch 9.6. bis 31.7. 900 0 09.0762 0810 10 00 Erdbeeren, frisch 1.8. bis 15.9. 900 0 09.0783 0705 11 00 Kopfsalat, frisch oder gekühlt 1.1. bis 31.12. 300 0 09.0784 0705 19 00 Andere Salate, frisch oder gekühlt 1.1. bis 31.12. 300 0 09.0786 0602 90 70 Zimmerpflanzen: bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen) 1.1. bis 31.12. 544 848 EUR 0 09.0787 1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse 1.1. bis 31.12. 300 0 09.0815 0810 20 10 Himbeeren, frisch 1.1. bis 31.12. 400 0 09.0816 2005 20 20 Kartoffeln, in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet 1.1.2018 bis 31.12.2018 200 0 Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 350 09.0817 2309 10 13 2309 10 15 2309 10 19 2309 10 33 2309 10 39 2309 10 51 2309 10 53 2309 10 59 2309 10 70 2309 10 90 Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 1.1. bis 31.12. 13 000 0 09.0821 2005 20 20 Kartoffeln, in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet 1.10.2018 bis 31.12.2018 37,5 0 09.0822 0207 14 30 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105 , frisch, gekühlt oder gefroren: 1.10.2018 bis 31.12.2018 137,5 0 von Hühnern (Gallus domesticus) Teile, mit Knochen, gefroren ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 550 09.0823 0207 14 70 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105 , frisch, gekühlt oder gefroren: 1.10.2018 bis 31.12.2018 37,5 0 von Hühnern (Gallus domesticus) andere Teile, mit Knochen, gefroren Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 150 09.0824 0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren 1.10.2018 bis 31.12.2018 200 0 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 500 09.0825 0603 19 70 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, andere als Rosen, Nelken, Orchideen, Chrysanthemen, Lilien (Lilium spp.), Gladiolen und Hahnenfußgewächse 1.10.2018 bis 31.12.2018 125 000 EUR 0 Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 500 000 EUR 09.0826 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht 1.10.2018 bis 31.12.2018 75 0 Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 300 09.0827 2309 90 96 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art: andere 1.10.2018 bis 31.12.2018 50 0 Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 200 09.0828 3502 20 Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate: — Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen 1.10.2018 bis 31.12.2018 125 0 Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 500 (1) Der spezifische Zusatzzoll ist anwendbar. (2) Die Zollkontingentsmenge für das Jahr 2018 wird um die Menge gekürzt, die im Rahmen des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.0782 für Anmeldungen mit einem Annahmedatum zwischen dem 1.1.2018 und dem 30.9.2018 zugewiesen wird.
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur richtungsweisend. Das Präferenzsystem in…
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„ANHANG V JORDANIEN Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis zu…
(1) Die Zollbefreiung findet nur auf den Wertzoll Anwendung. TEIL B: Referenzmengen Lfd. Nr. KN-Code TARIC Unterposition Warenbezeichnung Kontingentszeitraum…
„ANHANG VII ISRAEL Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis zu…
„ANHANG I ALGERIEN Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.