31997R2184 — InhaltsübersichtGesetzEuropäische Uniongeltende FassungArt. 3 31997R2184VERORDNUNG (EG) Nr. 2184/97 DER KOMMISSION vom 3. November 1997 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur Artikel 2ANHANG Diese Verordnung tritt am 21. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Artikel 2ANHANG