Art. 1 32007R0438VERORDNUNG (EG) Nr. 438/2007 DER KOMMISSION vom 20. April 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.
Art. 1 32010R0732VERORDNUNG (EU) Nr. 732/2010 DER KOMMISSION vom 11. August 2010 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.
Art. 1 32007R1178VERORDNUNG (EG) Nr. 1178/2007 DER KOMMISSION vom 5. Oktober 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.
Art. 1 32002R1017Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren gehören in der Kombinierten Nomenklatur zu den in Spalte 2 der Tabelle genannten entsprechenden…
Art. 1 31993R0731Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebene Ware gehört in der Kombinierten Nomenklatur zu dem in Spalte 2 der Tabelle genannten entsprechenden KN- Code.