Art. 32 Abs. 1 32001R2157Eine SE kann gemäß Artikel 2 Absatz 2 gegründet werden.Die die Gründung einer SE im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 anstrebenden Gesellschaften bestehen fort.
Art. 37 Abs. 1 32001R2157Eine SE kann gemäß Artikel 2 Absatz 4 gegründet werden.
Art. 3 Abs. 2 32001R2157Eine SE kann selbst eine oder mehrere Tochtergesellschaften in Form einer SE gründen. Bestimmungen des Sitzmitgliedstaats der Tochter-SE, gemäß denen eine…
Art. 27 Abs. 2 32001R2157Die SE kann erst nach Erfüllung sämtlicher in den Artikeln 25 und 26 vorgesehener Formalitäten eingetragen werden.