Art. 22 32024R1485VERORDNUNG (EU) 2024/1485 DES RATES vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
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Art. 4 Abs. 4 32001R2580Die nach diesem Artikel übermittelten oder erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen…
Art. 5 Abs. 2 32002R0881VERORDNUNG (EG) Nr. 881/2002 DES RATES vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen
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Art. 10b 32004R0314VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES vom 19. Februar 2004 über ein Waffenembargo angesichts der Lage in Simbabwe
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Art. 8 Abs. 2 32003R1210VERORDNUNG (EG) Nr. 1210/2003 DES RATES vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/1996
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