Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Verwaltungsorgan führt die Geschäfte der SCE und vertritt sie gegenüber Dritten und vor Gericht. Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass ein Geschäftsführer die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Genossenschaften mit Sitz in seinem Hoheitsgebiet gelten, führt.
Die Satzung der SCE bestimmt die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsorgans und dessen Zusammensetzung sowie die Regeln für deren Festlegung. Die Mitgliedstaaten können jedoch die Zusammensetzung und die Mindestzahl der Mitglieder sowie gegebenenfalls deren Höchstzahl festlegen. Die nicht nutzenden Mitglieder dürfen höchstens ein Viertel der Mitglieder des Verwaltungsorgans stellen. Ist jedoch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der SCE gemäß der Richtlinie 2003/72/EG geregelt, so muss das Verwaltungsorgan aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.
Die Mitglieder des Verwaltungsorgans und, sofern in der Satzung vorgesehen, ihre Stellvertreter werden von der Generalversammlung bestellt. Die Mitglieder des ersten Verwaltungsorgans können jedoch durch die Satzung bestellt werden. Eine etwaige nach Maßgabe der Richtlinie 2003/72/EG geschlossene Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bleibt hiervon unberührt.
Enthält das Recht eines Mitgliedstaats in Bezug auf Genossenschaften mit Sitz in seinem Hoheitsgebiet keine Vorschriften über ein monistisches System, kann dieser Mitgliedstaat entsprechende Vorschriften in Bezug auf SCE erlassen.
Das Mitglied/die Mitglieder des Verwaltungsorgans wird/werden von der Hauptversammlung bestellt. Die Mitglieder des ersten Verwaltungsorgans können jedoch durch…
Das Mitglied/die Mitglieder des Leitungsorgans wird/werden vom Aufsichtsorgan bestellt und abberufen.Die Mitgliedstaaten können jedoch vorschreiben oder…
Der Verwaltungsrat bestellt einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren. Mitglieder des Verwaltungsrats können zu geschäftsführenden Direktoren bestellt…
Rechtsvorschriften außerhalb dieses Gesetzes, die dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat einer Genossenschaft Rechte oder Pflichten zuweisen, gelten für den…
Enthält das Recht eines Mitgliedstaats in Bezug auf Genossenschaften mit Sitz in seinem Hoheitsgebiet keine Vorschriften über ein dualistisches System, kann…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.