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Die Satzung einer SCE kann die Ausgabe von Wertpapieren, die keine Geschäftsanteile sind, und von Schuldverschreibungen vorsehen, deren Inhaber kein Stimmrecht haben. Diese können von Mitgliedern oder von außenstehenden Personen gezeichnet werden. Ihr Erwerb verleiht jedoch nicht die Mitgliedschaft. Die Satzung regelt ferner die Rückzahlung.
Den Inhabern der in Absatz 1 genannten Wertpapiere und Schuldverschreibungen können nach Maßgabe der Satzung oder den bei der Begebung festgelegten Bedingungen besondere Vorteile gewährt werden.
Der Gesamtnennbetrag der in Absatz 1 genannten Wertpapiere und Schuldverschreibungen darf den in der Satzung festgelegten Betrag nicht überschreiten.
Unbeschadet des Rechts auf Teilnahme an der Generalversammlung gemäß Artikel 58 Absatz 2 kann die Satzung vorsehen, dass die Inhaber der in Absatz 1 genannten Wertpapiere und Schuldverschreibungen im Rahmen einer Sonderversammlung zusammentreten. Diese Sonderversammlung kann vor jedem Beschluss der Generalversammlung, der die Rechte oder Interessen dieser Inhaber berührt, eine Stellungnahme abgeben, die Letzterer von den Bevollmächtigten der Sonderversammlung zugeleitet wird. Die in Unterabsatz 1 genannte Stellungnahme wird in der Niederschrift der Generalversammlung vermerkt. KAPITEL V VERWENDUNG DES BETRIEBSERGEBNISSES
Die Inhaber anderer Wertpapiere, die mit Sonderrechten verbunden, jedoch keine Aktien sind, erhalten in den begünstigten Gesellschaften, denen gegenüber ihre…
In der Satzung kann der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Die Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden, jedoch keine Aktien sind, erhalten in der übernehmenden Gesellschaft Rechte, die mindestens denen…
Jeder Mitgliedstaat kann von ihm oder von seinen Gebietskörperschaften begebene Wertpapiere, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, von der…
noch ausstehenden Schuldtiteln mit einer Mindeststückelung von 50 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung, wenn die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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