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Verordnung (EG) Nr. 1483/2004 der Kommission vom 20. August 2004 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Carne de la Sierra de Guadarrama“, „Ternera de Navarra“ oder „Nafarroako Aratxea“, „Carne de Vacuno del País Vasco“ oder „Euskal Okela“, „Ternera Asturiana“ und „Carne de Cantabria“)
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