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Wegen der für die Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Anpassungsprotokolls erforderlichen Zeit wird dieser Beschluss nicht am 1. Oktober 2004 in Kraft treten können. Daher ist eine autonome Anwendung der Zollzugeständnisse gegenüber Bulgarien vom 1. Oktober 2004 an vorzusehen.
Vor kurzem wurde ein Handelsabkommen abgeschlossen, mit dem das Anpassungsprotokoll geändert wird. Es zielt auf eine Verbesserung der Wirtschaftskonvergenz zur…
Da im Protokoll festgelegt ist, dass die neuen Zollzugeständnisse der Gemeinschaft ab dem 1. Mai 2004 anzuwenden sind, sollte diese Verordnung ebenfalls ab…
Da im Protokoll festgelegt ist, dass die neuen Zollzugeständnisse der Gemeinschaft ab dem 1. Januar 2005 anzuwenden sind, sollte diese Verordnung ebenfalls ab…
Die bilateralen Verfahren zur Anpassung der in den Anhängen 1 und 2 des Abkommens aufgeführten Zugeständnisse werden gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Damit bis…
Bis zur formalen Änderung kamen die Gemeinschaft und die Schweiz überein, ab 1. Mai 2004 übergangsweise eine autonome Anwendung der angepassten Zugeständnisse…
Vom 1. Oktober 2004 an sind die in Anhang I aufgeführten Zollsätze auf die Einfuhr von in diesem Anhang aufgeführten Gütern mit Ursprung in Bulgarien anwendbar.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.