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Nach gründlicher Prüfung der Lage hinsichtlich der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Republik Moldau in die Gemeinschaft schlossen die Vertragsparteien auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Angaben ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Einführung eines Systems der doppelten Kontrolle ohne mengenmäßige Beschränkungen, das für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2006 gilt, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren, das System früher zu beenden.
Vom 29. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2006 ist nach Maßgabe des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…
Für die Eisen- und Stahlerzeugnisse, für die ein System doppelter Kontrolle gilt, teilen die Mitgliedstaaten der Kommission in den ersten zehn Tagen eines jeden…
Ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bis zum 31 Dezember 2004 ist gemäß dem genannten Abkommen in Form eines Briefwechsels für die Einfuhr bestimmter…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 152/2002 vom 21. Januar 2002 über die Ausfuhr bestimmter EGKS- und EG-Stahlerzeugnisse aus der ehemaligen jugoslawischen Republik…
Mit dem Protokoll Nr. 2 zum Stabilisierungs und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Im Zeitraum 1995-2001 unterlag der Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen Abkommen zwischen den Vertragsparteien und in den Jahren 2002, 2003 sowie bis zum 19.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.