Art. 1 32004R1989VERORDNUNG (EG) Nr. 1989/2004 DER KOMMISSION vom 19. November 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.
Art. 1 32006R1049VERORDNUNG (EG) Nr. 1049/2006 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.
Art. 1 32008R0119VERORDNUNG (EG) Nr. 119/2008 DER KOMMISSION vom 7. Februar 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32009R0198VERORDNUNG (EG) Nr. 198/2009 DER KOMMISSION vom 10. März 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32009R0349VERORDNUNG (EG) Nr. 349/2009 DER KOMMISSION vom 24. April 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.