Erwägungsgrund 2 32004R1345VERORDNUNG (EG) Nr. 1345/2004 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2004 zur Änderung von Angaben in der Spezifikation einer Bezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 zur Eintragung geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen (Scotch Lamb)
Die Prüfung dieses Änderungsantrags hat ergeben, dass es sich um nicht geringfügige Änderungen handelt.
Erwägungsgrund 2 32004R1215VERORDNUNG (EG) Nr. 1215/2004 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2004 zur Änderung von Angaben in der Spezifikation einer Bezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 zur Eintragung geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen (Scotch Beef)
Die Prüfung dieses Änderungsantrags hat ergeben, dass es sich um nicht geringfügige Änderungen handelt.
Erwägungsgrund 6 32006R1257VERORDNUNG (EG) Nr. 1257/2006 DER KOMMISSION vom 21. August 2006 zur Genehmigung der Änderung der Spezifikation einer geografischen Angabe, die im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen ist (Nocciola di Giffoni g.g.A.)
Die Prüfung dieses Änderungsantrags hat ergeben, dass es sich um eine Änderung handelt, die den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 entspricht und…
Erwägungsgrund 2 32008R0458VERORDNUNG (EG) Nr. 458/2008 DER KOMMISSION vom 26. Mai 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten
Anhang II ist entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 2 32009L0069RICHTLINIE 2009/69/EG DES RATES vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr
Dabei erfordern bestimmte Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang erörtert wurden, eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG .
Erwägungsgrund 4 32009R0265VERORDNUNG (EG) Nr. 265/2009 DER KOMMISSION vom 31. März 2009 zur 105. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Anhang I ist entsprechend zu ändern.