Art. 3 32004R1849VERORDNUNG (EG) Nr. 1849/2004 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32004R2147VERORDNUNG (EG) Nr. 2147/2004 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32004R1414VERORDNUNG (EG) Nr. 1414/2004 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32005R1199VERORDNUNG (EG) Nr. 1199/2005 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2005 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R1088VERORDNUNG (EG) Nr. 1088/2009 DER KOMMISSION vom 12. November 2009 zur Zulassung einer neuen Verwendung der Enzymzubereitung 6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 17594) als Futtermittelzusatzstoff für Absetzferkel, Mastschweine, Mastgeflügel und Legegeflügel (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. Z.o.o.) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32005R1139VERORDNUNG (EG) Nr. 1139/2005 DER KOMMISSION vom 15. Juli 2005 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.