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Ein Inspektionsbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramtes im Februar 2004 hat ergeben, dass Portugal alle nötigen Maßnahmen getroffen hat und allen Empfehlungen in zufriedenstellender Weise nachgekommen ist, was die Umsetzung der in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz vor BSE betrifft, insbesondere im Zusammenhang mit der BSE-Überwachung, der Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial und dem Verfütterungsverbot.
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird seit dem 1. Juli 2001 angewandt. Mehrere Inspektionsbesuche des Lebensmittel- und Veterinäramtes in Portugal haben die…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht Maßnahmen für sämtliche sich aus allen TSE beim Tier ergebenden Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier vor,…
Daher liegt die BSE-Inzidenzrate unter der im Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamts festgesetzten Obergrenze für ein Land mit mäßigem…
Am 19. Juli 2004 veröffentlichte das Lebensmittel- und Veterinäramt den Bericht über einen Inspektionsbesuch in Großbritannien und Nordirland vom 26. April bis…
Ein Inspektionsbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramts in Portugal vom Juni 1999 ergab, dass der Rückruf vorhandener Bestände abgeschlossen war und die…
Verschiedene Faktoren lassen aufgrund der geltenden Risikominderungsmaßnahmen, vor allem des völligen Verfütterungsverbots und der Entfernung und Vernichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.