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Wichtig ist, dass der Beirat gemäß Artikel 27 Absatz 4 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eine enge Zusammenarbeit zwischen der Behörde und den zuständigen Instanzen der Mitgliedstaaten sicherstellen kann und dabei die Vernetzung der Organisationen fördert, die in den Bereichen tätig sind, auf die sich der Auftrag der Behörde erstreckt.
Förderung der Vernetzung von Organisationen, die in den Bereichen des Auftrags der Behörde tätig sind, gemäß Artikel 36 Absatz 1,
Die Vernetzung zwischen der Behörde und Organisationen der Mitgliedstaaten, die in den Bereichen, auf die sich der Auftrag der Behörde erstreckt, tätig sind,…
Die Behörde fördert die Vernetzung der in dem Verzeichnis aufgeführten Organisationen in einer Weise, dass dies der aktiven wissenschaftlichen Zusammenarbeit in…
Die Vernetzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“ genannt) und der Organisationen der Mitgliedstaaten, die in den…
Da diese Organisationen mit Aufgaben betraut werden können, die dazu bestimmt sind, die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von allgemeinem Interesse,…
Die den zuständigen Organisationen, die in dem Verzeichnis aufgeführt sind, von der Behörde übertragenen Aufgaben müssen zum Ziel haben, die Behörde bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.