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Für die Anwendung der im neuen Protokoll Nr. 1 vorgesehenen Zollzugeständnisse muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Zur Anwendung dieses neuen Zollkontingents und der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Zur Umsetzung dieser neuen Zollkontingente und der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Um die neuen Zollkontingente anzuwenden und die Änderungen der bestehenden Kontingente umzusetzen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Zur Umsetzung dieser neuen Zollkontingente und der Referenzmenge sowie der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001…
Um die Anwendung der Zollkontingente und die Änderungen der vorhandenen Zollkontingente zu ermöglichen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Für die Anwendung der in diesen Protokollen vorgesehenen Zollzugeständnisse muss die Liste der Zollkontingente für Ägypten und für Israel in der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.