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Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind und Abkommen geschlossen haben, nach denen sie verpflichtet sind, die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts in dem in dieser Verordnung erfassten Bereich umzusetzen und durchzuführen, muss die Möglichkeit einer Beteiligung eingeräumt werden.
Die Behörde steht der Beteiligung von Ländern offen, die mit der Europäischen Gemeinschaft Abkommen geschlossen und zu deren Umsetzung gemeinschaftsrechtliche…
Die Mitgliedstaaten können solche Abkommen auch mit Staaten abschließen, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
Die Behörde steht der Beteiligung von Ländern offen, die mit der Gemeinschaft Abkommen geschlossen und zu deren Umsetzung sie in dem unter diese Verordnung…
Gemäß dem Vertrag, insbesondere Artikel 175 Absatz 1, ist die Gemeinschaft zusammen mit ihren Mitgliedstaaten befugt, internationale Abkommen zu schließen, die…
Das Institut steht der Beteiligung von Ländern offen, die mit der Europäischen Gemeinschaft Abkommen geschlossen haben, auf Grund derer die betreffenden Länder…
Die Teilnahme im Rahmen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung sollte Ländern offen stehen, die nicht Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft sind und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.