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Nach Artikel 57 Absatz 2 der Beitrittsakte sind diese Anpassungen von der Kommission anzunehmen, wenn die Kommission den ursprünglichen Rechtsakt erlassen hat.
Nach Artikel 57 Absatz 2 der Beitrittsakte sind diese Anpassungen vom Rat anzunehmen, wenn der Rat allein oder gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den…
Nach Artikel 57 Absatz 2 der Beitrittsakte sind diese Anpassungen vom Rat anzunehmen, wenn der Rat allein oder gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den…
Nach Artikel 56 der Beitrittsakte von 2005 gilt Folgendes: Erfordern vor dem Beitritt erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung und…
Wenn über den 1. Januar 2007 hinaus geltende Rechtsakte aufgrund des Beitritts eine Anpassung erfordern und die erforderlichen Anpassungen in der Beitrittsakte…
Wenn über den 1. Januar 2007 hinaus geltende Rechtsakte aufgrund des Beitritts eine Anpassung erfordern und die erforderlichen Anpassungen in der Beitrittsakte…
Wenn über den 1. Januar 2007 hinaus geltende Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts einer Anpassung bedürfen und die erforderlichen Anpassungen in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.