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In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates ist die Liste der Übergangsstellen festgelegt, an denen Personen und Waren die Trennungslinie zwischen den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, überschreiten dürfen.
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 ist die Liste der Übergangsstellen festgelegt, an denen Personen und Waren die Trennungslinie zwischen den…
In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates werden besondere Bestimmungen für Waren, Dienstleistungen und Personen festgelegt, die die Trennungslinie zwischen…
In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 werden besondere Bestimmungen für Waren, Dienstleistungen und Personen festgelegt, die die Trennungslinie zwischen den…
Die Trennungslinie kann nur an den von den zuständigen Behörden der Republik Zypern zugelassenen Übergangsstellen überschritten werden. Eine Liste dieser…
Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 sieht eine Sonderregelung für Waren vor, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine…
Die Waren können nur an den in Anhang I aufgeführten Übergangsstellen und den Übergangsstellen Pergamos und Strovilia zur Östlichen Hoheitszone über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.