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Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f) der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die Querschnittkomponente von EU-SILC aufzunehmenden sekundären Zielgebiete und -variablen erforderlich. Für 2006 ist das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen mit Variablencodes und Definitionen im Rahmen des Moduls „Soziale Teilhabe“ (die sich insbesondere beziehen auf die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Integration in den Kreis von Verwandten, Freunden, Nachbarn sowie Beteiligung an formellen und informellen Aktivitäten) festzulegen.
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung der Liste der jährlich in die…
Das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen, die Variablencodes und die Definitionen für das in die Querschnittkomponente der Gemeinschaftsstatistik über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.