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Für Tätigkeiten von Futtermittelunternehmen, die bei der Herstellung von Futtermitteln ein höheres Risiko bergen können, ist es angezeigt, ein Zulassungsverfahren beizubehalten. Es sollten Verfahren vorgesehen werden, mit deren Hilfe der derzeitige Anwendungsbereich des Zulassungsverfahrens gemäß der Richtlinie 95/69/EG erweitert wird.
Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sieht eine Zulassungspflicht für bestimmte Futtermittelbetriebe vor. Ein grundlegendes Ziel des mit der Verordnung (EG) Nr.…
Um zugelassen oder registriert werden zu können, sollten die Futtermittelunternehmen mehrere die Arbeitsvorgänge in ihren Betrieben betreffende Bedingungen…
Es ist erforderlich, Durchführungsbestimmungen zum Verfahren der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 festzulegen,…
Um die uneingeschränkte Anwendung des Systems der Registrierung und Zulassung auf alle Futtermittelunternehmer und damit eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu…
Ein System zur Registrierung und Zulassung aller Futtermittelunternehmen durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats ist geeignet, um die Rückverfolgbarkeit…
Mit der Richtlinie 95/69/EG des Rates wurden die Bedingungen und Einzelheiten für bestimmte Kategorien von Betrieben und zwischengeschalteten Personen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.