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Ein wesentlicher Aspekt der Futtermittelsicherheit ist die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln und Futtermittelbestandteilen über die gesamte Futtermittelherstellungskette hinweg. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 enthält Bestimmungen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln und Futtermittelbestandteilen und sieht ein Verfahren für den Erlass von Durchführungsvorschriften für spezielle Sektoren vor.
Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln, von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und allen sonstigen Stoffen, die dazu bestimmt sind…
Unbeschadet der Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EG) Nr. 178/2002…
Die grundlegenden Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelrechts der Union sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten für „Futtermittel“, „Futtermittelunternehmen“, „Futtermittelunternehmer“, „Inverkehrbringen“ und „Rückverfolgbarkeit“…
Die grundlegenden Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgelegt.
Bedingungen und Vorkehrungen für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.