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Um die uneingeschränkte Anwendung des Systems der Registrierung und Zulassung auf alle Futtermittelunternehmer und damit eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, sicherzustellen, dass diese nur Futtermittel aus Betrieben beziehen und verwenden, die gemäß dieser Verordnung registriert und/oder zugelassen sind.
Ein System zur Registrierung und Zulassung aller Futtermittelunternehmen durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats ist geeignet, um die Rückverfolgbarkeit…
Um zugelassen oder registriert werden zu können, sollten die Futtermittelunternehmen mehrere die Arbeitsvorgänge in ihren Betrieben betreffende Bedingungen…
Futtermittelunternehmer und Landwirte beschaffen sich und verwenden nur Futtermittel aus Betrieben, die gemäß dieser Verordnung registriert und/oder zugelassen…
Die Futtermittelunternehmer stellen sicher, dass unter ihrer Kontrolle stehende und in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Betriebe von der…
Für Tätigkeiten von Futtermittelunternehmen, die bei der Herstellung von Futtermitteln ein höheres Risiko bergen können, ist es angezeigt, ein…
Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sieht eine Zulassungspflicht für bestimmte Futtermittelbetriebe vor. Ein grundlegendes Ziel des mit der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.