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Text von Bild BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL — ÖFFENTLICHE URKUNDE 1. Ursprungsmitgliedstaat: Belgien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Slowakei Slowenien Finnland Schweden Vereinigtes Königreich 2. Gericht/befugte Stelle, das/die die Bestätigung ausgestellt hat 2.1 Bezeichnung: 2.2 Anschrift: 2.3 Tel./Fax/E-Mail: 3. Falls abweichend, Gericht/befugte Stelle, das/die die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat 3.1 Bezeichnung: 3.2 Anschrift: 3.3 Tel./Fax/E-Mail: 4. Öffentliche Urkunde 4.1 Datum: 4.2 Aktenzeichen: 4.3 Parteien 4.3.1 Name(n) und Anschrift(en) des/der Gläubiger(s): 4.3.2 Name(n) und Anschrift(en) des/der Schuldner(s): 5. Geldforderung laut Bestätigung 5.1 Betrag: 5.1.1 Währung: Euro Pfund Sterling maltesische Lira Tolar andere Währung (bitte angeben) Zypern-Pfund Forint Zloty tschechische Krone Litas schwedische Krone estnische Krone Lats slowakische Krone 5.1.2 Falls sich die Geldforderung auf eine wiederkehrende Leistung bezieht 5.1.2.1 Höhe jeder Rate: 5.1.2.2 Fälligkeit der ersten Rate: 5.1.2.3 Fälligkeit der nachfolgenden Raten: wöchentlich monatlich andere Zeitabstände (bitte angeben) 5.1.2.4 Laufzeit der Forderung 5.1.2.4.1 Derzeit unbestimmt oder 5.1.2.4.2 Fälligkeit der letzten Rate: Text von Bild 5.2 Zinsen 5.2.1 Zinssatz 5.2.1.1 … % oder 5.2.1.2 … % über dem Basissatz der EZB (1) 5.2.1.3 Anderer Wert (bitte angeben): 5.2.2 Fälligkeit der Zinsen: 5.3 Höhe der zu ersetzenden Kosten, falls in der öffentlichen Urkunde angegeben: 6. Die öffentliche Urkunde ist im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar Geschehen zu am Unterschrift und/oder Stempel (1) Von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeter Zinssatz.
Text von Bild BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL — GERICHTLICHER VERGLEICH 1. Ursprungsmitgliedstaat: Belgien Tschechische Republik Deutschland…
Text von Bild BESTÄTIGUNG ÜBER DIE AUSSETZUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER VOLLSTRECKBARKEIT (Artikel 6 Absatz 2) 1. Ursprungsmitgliedstaat: Belgien Tschechische…
Text von Bild BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL — ENTSCHEIDUNG 1. Ursprungsmitgliedstaat: Belgien Tschechische Republik Deutschland Estland…
Text von Bild ANTRAG AUF BERICHTIGUNG ODER WIDERRUF DER BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL (Artikel 10 Absatz 3) DER FOLGENDE EUROPÄISCHE…
Text von Bild ERSATZBESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL INFOLGE EINES RECHTSBEHELFS (Artikel 6 Absatz 3) A. Gegen folgende(n), als Europäischer…
(Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.