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Es handelt sich um eine Änderung im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92. Folglich muss die Änderung der Beschreibung des Erzeugnisses mit der Bezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ eingetragen und veröffentlicht werden. Die in der Spezifikation enthaltenen Angaben zur Farbe des Honigs mit dieser Ursprungsbezeichnung sind daher in die Zusammenfassung einzuarbeiten.
Die französische Regierung hat gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 beantragt, in der Spezifikation der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der…
Daher sollte in der Spezifikation für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG)…
In der Spezifikation der Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ (Frankreich) erhält die Nummer „4.2 Beschreibung“ folgende Fassung „4.2 Beschreibung:…
Infolge der Ergebnisse der Kontakte zwischen Frankreich und Deutschland über „Miel d’Alsace“ ist die Spezifikation der vorstehenden Bezeichnung ergänzt worden,…
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates „MIEL DE SAPIN DES VOSGES“ EG-Nr.: FR/00204/11.7.2004 G.U. (X) G.G.A. Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken…
Schließlich argumentiert Deutschland, dass Honig aus der französischen Region Provence-Alpes-Côte-d’Azur gemäß der Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.