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Aus neuen Angaben, die die spanischen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der spanischen Quote für das NAFO-Gebiet 3LMNO weiterhin eine bestimmte Menge Schwarzer Heilbutt verfügbar ist. Die Fischerei auf Schwarzen Heilbutt in diesen Gewässern durch Schiffe, die die Flagge Spaniens führen oder in Spanien registriert sind, ist deshalb zu genehmigen.
Am 14. September 2005 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002…
Am 24. August 2005 teilte Spanien der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein…
Schiffe, die gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2115/2005 berechtigt sind, Schwarzen Heilbutt zu fangen, dürfen nur dann zum Fischen auf Schwarzen Heilbutt…
(2) Entfällt. Steuerung über Begrenzung des Fischereiaufwands. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1627/94 erteilen die betroffenen Mitgliedstaaten ihren…
Gemeinschaftsschiffen ist es untersagt, im NAFO-Untergebiet 2 und in den Divisionen 3KLMNO Schwarzen Heilbutt zu fangen oder dort gefangenen Schwarzen Heilbutt…
(2) Entfällt. Steuerung über Kontrolle des Fischereiaufwands. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1627/94 erteilen die betroffenen Mitgliedstaaten ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.