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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro trat der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gemeinschaft zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion überging, die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllten. Die Verordnung enthält auch Bestimmungen, die für die nationalen Währungseinheiten dieser Mitgliedstaaten während der am 31. Dezember 2001 abgelaufenen Übergangszeit gelten, sowie Bestimmungen über Banknoten und Münzen.
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten…
Bei der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 hat der Rat festgelegt, dass diese für die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr.…
Zur Vorbereitung eines reibungslosen Übergangs zum Euro sieht die Verordnung (EG) Nr. 974/98 eine Übergangszeit zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Euro an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.