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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 können für die Gemeinschaft geltende Referenzpreise jährlich für einzelne Erzeugniskategorien der Erzeugnisse festgesetzt werden, für die die Zollsätze gemäß Artikel 28 Absatz 1 derselben Verordnung ausgesetzt werden. Dasselbe gilt für die Erzeugnisse, für die entweder im Rahmen einer in der WTO konsolidierten Verringerung der Zollsätze oder einer anderen Präferenzregelung die Einhaltung eines Referenzpreises vorgeschrieben ist.
Sie müssen sich auf eine Handelsmethode gründen, bei der der Preis in Übereinstimmung mit einem von einem anderen System ermittelten Referenzpreis festgelegt…
Der Referenzpreis bei den anderen als den in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 aufgeführten Erzeugnissen wird insbesondere auf der…
Es erscheint nicht notwendig, Referenzpreise für alle unter die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 fallenden Erzeugnisse festzusetzen, insbesondere…
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 können für die in Artikel 1 der Verordnung genannten Erzeugnisse oder für Gruppen dieser Erzeugnisse…
Erzeugnisse, die zu Präferenzzollsätzen in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, unterliegen insbesondere im Falle der in Artikel 1 genannten…
In Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1520/2000 der Kommission vom 13. Juli 2000 zur Festlegung der gemeinsamen Durchführungsvorschriften für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.