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Die Verwendung dieser vier Farbstoffe gemäß Anhang II sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Die Verwendung dieser vier Enzymzubereitungen gemäß Anhang I sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Die in Anhang II aufgeführten Stoffe der Gruppe „Färbende Stoffe einschließlich Pigmente, sonstige färbende Stoffe“ werden zur Verwendung als Zusatzstoff in der…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Die Verwendung dieser Zusatzstoffe sollte daher unbefristet zugelassen werden.
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.