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Die Richtlinie 92/1/EWG der Kommission vom 13. Januar 1992 zur Überwachung der Temperaturen von tief gefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen enthält Bestimmungen, durch die sichergestellt werden soll, dass die in der Richtlinie 89/108/EWG vorgeschriebenen Temperaturen genau eingehalten werden.
Zum Zeitpunkt des Erlasses der Richtlinie 92/1/EWG der Kommission lag keine europäische Norm über Instrumente zur Temperaturüberwachung in Beförderungsmitteln…
Der für die Beförderung sowie für die Einlagerungs- und Lagereinrichtungen für tiefgefrorene Lebensmittel Verantwortliche hat sicherzustellen, dass während des…
Die amtliche Überwachung der Temperaturen tiefgefrorener Lebensmittel erfolgt gemäß den Anhängen I und II der Richtlinie 92/2/EWG der Kommission vom 13. Januar…
Die Richtlinie 92/1/EWG der Kommission sieht eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Beförderung von tief gefrorenen Lebensmitteln mit der Bahn vor. Diese…
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur…
Die Beförderungsmittel sowie die Einlagerungs- und Lagereinrichtungen für tief gefrorene Lebensmittel sind mit geeigneten Aufzeichnungsgeräten auszustatten, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.