Art. 30 Abs. 2 32004R2229Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gebühr oder Abgabe gemäß Absatz 1 auf transparente Weise so festgesetzt wird, dass sie die tatsächlichen Kosten der…
Art. 17 Abs. 2 32002R1490Zu diesem Zweck verfahren die Mitgliedstaaten wie folgt: a) sie erheben eine Gebühr oder einen Kostenbeitrag für jeden Antrag; b) sie stellen sicher, dass die…
Art. 74 Abs. 2 32009R1107VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Gebühren oder Abgaben gemäß Absatz 1 Die Gebühren oder Abgaben können jedoch in Form fester Gebührensätze auf der…
Art. 19 Abs. 2 32010R1141VERORDNUNG (EU) Nr. 1141/2010 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2010 zur Festlegung des Verfahrens für die erneute Aufnahme einer zweiten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Gebühren oder Abgaben gemäß Absatz 1 Die Gebühren oder Abgaben können jedoch in Form fester Gebührensätze auf der…
Art. 23 Abs. 3 32008R0033Zu diesem Zweck verfahren die Mitgliedstaaten wie folgt: a) Sie fordern die Zahlung einer Gebühr oder eines Entgelts, die bzw. das so weit wie möglich für jede…