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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I DEFINITIONEN DER MERKMALE 1. JÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER DIE SCHROTT- UND GUSSBRUCHWIRTSCHAFT Einleitende Bemerkungen Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie diese Informationen von allen Werken erheben, die Eisen, Stahl oder andere unter Gruppe 27.1 der NACE Rev. 1.1 fallende Erzeugnisse herstellen und die Schrott verbrauchen und/oder gewinnen. Für das erste Referenzjahr 2003 akzeptiert die Kommission, dass sich der abgedeckte Bereich auf die Gruppe 27.1 der NACE Rev.1 bezieht. Unternehmen mit mehreren Werken an verschiedenen Standorten haben für jedes ihrer Werke einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Die Schrottwirtschaft der mit Stahlwerken örtlich verbundenen Stahlgießereien ist in die Meldung einzubeziehen. Als örtlich verbunden gelten Betriebe, die unter einheitlicher Leitung stehen und den gleichen Standort haben. Ferner sind alle Walzwerke einschließlich der Verbraucher von Material (kein Halbzeug) für das unmittelbare Wiederauswalzen meldepflichtig. Alle Werke der Eisen- und Stahlindustrie ohne eigenen Schrottanfall, die daher auf Zukäufe zurückgreifen, müssen diesen Fragebogen ebenso ausfüllen wie die Werke mit eigenem Schrottanfall. Eisen- und Tempergießereien, gleichgültig ob sie örtlich verbunden sind oder nicht, sowie nicht örtlich verbundene Stahlgießereien sind nicht zu berücksichtigen, da sie nicht unter Gruppe 27.1 der NACE Rev. 1.1 fallen. Schrott umfasst: — alle Abfälle aus Stahl sowie aus Eisen und Temperguss, die zu irgendeinem Zeitpunkt bereits in der Erzeugung von Roheisen oder Stahl mit erfasst worden und zum Einschmelzen geeignet sind (einschließlich zugekaufter Schrott, aber ohne Brandguss, verbrannte Roste und säurezerfressenem Guss), — Eingüsse, Steiger, Trichter, Knochen usw. sowie fehlerhafte Blöcke und Restblöcke, die in der Erzeugung nicht mitgezählt werden, — Pfannenbären (außer in den Sand ausgegossen). Es gelten dagegen nicht als Schrott und sind nicht in die Meldung einzubeziehen: eisenhaltige Abfälle, die vorher (zum Beispiel in den Hochöfen) entstehen, ferner metallurgische Schlacken aus dem Schmelzprozess oder aus der wärmetechnischen oder mechanischen Behandlung, wie zum Beispiel: — Hochofensauen, — Rinnen-, Auslauf- oder Spritzeisen (Gießgrubenabfälle), — SM-Schlacken, — Schweißschlacken (aus Blockwärmeöfen) und Walzzunder sowie Hammerschlag, — Konverterauswurf, — Kamin- und Mündungsbären, Pfannenreste und Pfannenbären (die nicht in die Kokille oder Form, sondern in den Sand ausgegossen werden). Unternehmen mit mehreren Werken an verschiedenen Standorten haben für jedes ihrer Werke einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Definitionen Code : 1010 Bezeichnung : Bestände am ersten Tag des Jahres Hier ist der bei den Meldewerken und den verbundenen sonstigen Betrieben, einschließlich der Stahlgießereien, lagernde Bestand zu melden. Örtlich verbundene Eisen- und Tempergießereien und freie Gießereien melden dagegen ihre Bestände nicht. Code : 1020 Bezeichnung : Anfall in den Stahlwerken Dieser umfasst: — Abfälle aus der Erzeugung von Rohstahl sowie von Stahlguss der örtlich verbundenen Stahlgießereien, die in der Erzeugung nicht mitgezählt werden, wie Eingüsse, Steiger, Trichter, Knochen, verlorene Köpfe, fehlerhafte Blöcke, Restblöcke, Ausschussgussstücke sowie in Kokille oder Form gegossene Pfannenbären; — Neuschrott, d. h. Abfälle aus der Halbzeug-, Walzstahl- und Schmiedestahlerzeugung, einschließlich Lohnarbeit, ferner Blockschrott sowie solche fehlerhaften Blöcke und Ausschussgussstücke, deren Fehlerhaftigkeit sich nach dem Verlassen des Schmelz- bzw. Gießereibetriebes (d. h. nach Einbeziehung in die Rohstahl- bzw. Stahlgusserzeugung) herausgestellt hat. Außerdem zählt dazu Schrott, der in örtlich verbundenen Stahlgießereien, Schmieden, Röhrenwerken, Kaltwalzwerken und Ziehereien, Stahlbaubetrieben und sonstigen stahlverarbeitenden Betrieben außer Eisen- und Tempergießereien anfällt (siehe allgemeine Anmerkung 1). Nicht als Neuschrott gelten Abfälle (z. B. Blockabschnitte), die im eigenen Walzwerk wieder eingesetzt werden; — Altschrott, d. h. der Eigenanfall an Stahl und Guss aus der Verschrottung von Betriebseinrichtungen, Maschinen und Geräten, z. B. Kokillen. Code : 1030 Bezeichnung : Zugänge (1031 + 1032 + 1033) Über die Vermittlung eines Händlers zugekaufter Schrott wird der Quelle entsprechend den Codes 1031, 1032 und 1033 zugeordnet. Der Schiffsschrott aus Abbruchanlagen der Gemeinschaft fällt unter den Schrott aus Inlandsquellen oder aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Code : 1031 Bezeichnung : Zugänge aus Inlandsquellen Zugänge an Schrott von im Inland liegenden Werken derselben Gesellschaft. Zu solchen gesellschaftseigenen Werken gehören Hochofen-, Stahl- und Walzwerke, Eisen- und Tempergießereien (ggf. einschließlich der mit dem meldenden Werk örtlich verbundenen Eisen- und Tempergießerei). Zugänge an Schrott von den Werken anderer Stahlgesellschaften und von Betrieben ohne Stahlerzeugung oder -verarbeitung, z. B. Steinkohlegruben, sollten berücksichtigt werden. Ferner fallen darunter direkte Zugänge an Schrott von sonstigen inländischen Werken, die nicht zu den Stahlgesellschaften gehören, wie zum Beispiel Stahl-, Eisen- und Tempergießereien, Röhrenwerke, Schmiede-, Press- und Hammerwerke, Bergbau, Schiffbau, Fahrzeugbau, Maschinenbau, Stahlbau, Herstellung von Eisen-, Blech- und Metallwaren, Eisenbahnen, Straßenbahnen u. a.. Code : 1032 Bezeichnung : Zugänge aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Darunter fallen Zugänge an Schrott aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Code : 1033 Bezeichnung : Zugänge aus Drittstaaten Darunter fallen Zugänge an Schrott aus nicht zur EU gehörigen Ländern (Drittstaaten). Code : 1040 Bezeichnung : Insgesamt verfügbar (1010 + 1020 + 1030) Gesamtbestände am ersten Tag des Jahres, d. h. Anfall in den Stahlwerken und Zugänge zusammen. Code : 1050 Bezeichnung : Gesamtverbrauch … Der Gesamtverbrauch gibt an, wie viel Schrott insgesamt bei der Erzeugung von Eisen in Hochöfen, Roheisen-Elektroöfen und Sinteranlagen sowie bei der gesamten Erzeugung von Rohstahl, einschließlich der Herstellung von Spezialroheisen durch Wiederaufkohlen von Stahl, und in örtlich verbundenen Stahlgießereien verbraucht wurde. Code : 1051 Bezeichnung : … davon Elektroöfen Verbrauch von Schrott bei der Erzeugung von Stahl in Elektroöfen. Code : 1052 Bezeichnung : … davon Schrott aus rostfreiem Stahl Verbrauch von Schrott aus rostfreiem Stahl mit einem Chromgehalt von 10,5 % oder mehr und einem Kohlenstoffgehalt von höchstens 1,2 % sowie mit oder ohne anderen Legierungselementen. Code : 1060 Bezeichnung : Lieferungen Zu melden sind alle Lieferungen von Schrott, einschließlich derjenigen an alle Gießereien, selbst wenn sie örtlich verbunden sind. Code : 1070 Bezeichnung : Bestände am letzten Tag des Jahres (1040 – 1050 – 1060) Hier ist der bei den Meldewerken und den verbundenen sonstigen Betrieben, einschließlich der Stahlgießereien, lagernde Bestand zu melden. Örtlich verbundene Eisen- und Tempergießereien und freie Gießereien melden dagegen ihre Bestände nicht. 2. BRENNSTOFF- UND ENERGIEVERBRAUCH SOWIE ELEKTROENERGIEBILANZ IN DER STAHLINDUSTRIE Einleitende Bemerkungen zu den Anlagetypen Zu den Chargenmischanlagen zählen Möllervorbereitungsanlagen und Sinteranlagen. Was Hochöfen und Roheisen-Elektroöfen anbelangt, ist nur der Verbrauch an Brennstoff zu berücksichtigen, der als Ersatz für Koks direkt in Öfen eingesetzt oder verwendet wird, d. h. ohne den Verbrauch in Winderhitzern, Gebläsen und sonstigen mit Hochöfen verbundenen Zusatzeinrichtungen (dieser ist unter „sonstige Anlagen“ zu melden). Unter Stahlwerke fallen neben den Stahlwerken auch Stranggussanlagen. Bei den Stromerzeugungsanlagen ist der Brennstoff- und Energieverbrauch für die gesamte Elektrizitätserzeugung im Werk oder in gemeinsamen Stromerzeugungsanlagen mehrerer Werke zu melden. Siehe auch allgemeine Anmerkung 2. Unternehmen mit mehreren Werken an verschiedenen Standorten haben für jedes ihrer Werke einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie diese Informationen von allen unter die Gruppe 27.1 der NACE Rev. 1.1 fallenden Eisen- und Stahlwerken, einschließlich reiner Walzwerke, sowie von gemeinsamen Stromerzeugungsanlagen mehrerer Werke oder Gesellschaften der Eisen- und Stahlindustrie erheben. Für die Zwecke dieser Statistik sollten diese Stromerzeugungsanlagen als unter Gruppe 27.1 der NACE Rev. 1.1 fallende Werke der Eisen- und Stahlindustrie behandelt werden. Gemeinsame Stromerzeugungsanlagen Die gemeinsamen Stromerzeugungsanlagen mehrerer Werke oder Gesellschaften der Eisen- und Stahlindustrie sollten als eine Einheit berücksichtigt werden. Gemeinsame Stromerzeugungsanlagen sollten unmittelbar in die Erhebung einbezogen werden. Die Werke, die an diesen Anlagen beteiligt sind, sollten, um Doppelzählungen zu vermeiden, in ihrer eigenen Antwort den auf sie entfallenden Produktionsanteil nicht anführen. Dagegen müssen die Werke der Eisen- und Stahlindustrie ihre Strombezüge aus den gemeinsamen Stromerzeugungsanlagen zusammen mit ihren Bezügen von außerhalb angeben (Code 3102). Stromerzeugungsanlagen, die gleichzeitig sowohl der Eisen- und Stahlindustrie als auch anderen Industrien, z. B. dem Kohlebergbau, angeschlossen sind, sind nicht zu berücksichtigen. Gemischte Strom- und Dampferzeugungsanlagen Diese gemischten Anlagen sind nur teilweise als Stromerzeugungsanlagen zu betrachten. Daher sollte nur der Verbrauch von Brennstoffen angegeben werden, die für die Erzeugung elektrischer Energie benötigt wurden, d. h. die Mengen, die für Heizzwecke verwendet wurden, sind auszuschließen. Energieverbrauch In Teil A ist der Verbrauch an Brennstoffen und Energie in den Werken der Eisen- und Stahlindustrie sowie deren Hilfs- und Nebenbetrieben, jedoch ohne Hüttenkokereien (Hochöfen, Sinteranlagen, örtlich verbundene Stahlgießereien, Walzwerke u. a.) anzugeben. Es ist der Gesamtverbrauch der Hilfs- und Nebenbetriebe (zum Beispiel Strom- und Dampferzeugungsanlagen) anzuführen, auch wenn diese nicht ausschließlich für die Eisen schaffende Industrie im engeren Sinne arbeiten. Nicht einzubeziehen sind verbundene Anlagen, deren Tätigkeiten nicht unter Gruppe 27.1 der NACE Rev. 1.1 fallen. Unternehmen mit mehreren Werken an verschiedenen Standorten haben für jedes ihrer Werke einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Teil A: Jährliche Statistiken über den Brennstoff- und Energieverbrauch nach Art der Anlage Code : 2010 Bezeichnung : Feste Brennstoffe (2011 + 2012) Feste Brennstoffe sind im Anlieferungszustand anzugeben. Code : 2011 Bezeichnung : Koks Darunter fallen Koks, Schwelkoks, Petrolkoks und Koksgrus. Code : 2012 Bezeichnung : Sonstige feste Brennstoffe Darunter fallen Steinkohlen und Steinkohlenbriketts sowie Braunkohlen und Braunkohlenbriketts. Code : 2020 Bezeichnung : Flüssige Brennstoffe Hier ist der Verbrauch an allen flüssigen Brennstoffen in den Werken der Eisen- und Stahlindustrie sowie deren Hilfs- und Nebenbetrieben, jedoch ohne Hüttenkokereien anzugeben. Code : 2030 Bezeichnung : Gas (2031 + 2032 + 2033 + 2034) Als Verbrauch ist der Nettoverbrauch ohne Verluste und ohne abgefackelten Gase anzugeben. Der Gasverbrauch ist in Gigajoule (1 Gigajoule = 109 Joule = 1 Gigakalorie / 4,186), berechnet auf der Basis des unteren Heizwerts für jedes Gas (für Trockengas bei 0° und 760 mm/Hg), anzugeben. Code : 2040 Bezeichnung : Auslandslieferungen von Hochofengas Darunter fallen die gesamten Auslandslieferungen von Hochofengas an das öffentliche Versorgungsnetz, an verbundene Hüttenkokereien, andere Werke der Eisen- und Stahlindustrie und sonstige Abnehmer. Code : 2050 Bezeichnung : Auslandslieferungen von Konvertergas Darunter fallen die gesamten Auslandslieferungen von Konvertergas an das öffentliche Versorgungsnetz, an verbundene Hüttenkokereien, andere Werke der Eisen- und Stahlindustrie und sonstige Abnehmer. Teil B: Jährliche Statistiken über die Elektroenergiebilanz in der Stahlindustrie Code : 3100 Bezeichnung : Ressourcen (3101 + 3102) Siehe Festlegungen für die Codes 3101 und 3102. Code : 3101 Bezeichnung : Bruttoproduktion Hier ist die Bruttoproduktion anzugeben, die dem in Teil A gemeldeten Gesamtverbrauch in Stromerzeugungsanlagen entspricht. Code : 3102 Bezeichnung : Zugänge Dritter Die Zugänge Dritter umfassen Bezüge aus dem öffentlichen Netz, aus anderen Ländern, von anderen Eisen- und Stahlwerken (einschließlich gemeinsamer Stromerzeugungsanlagen), Hüttenkokereien, von örtlich verbundenen Betriebsabteilungen usw. Code : 3200 Bezeichnung : Genutzt (3210 + 3220 + 3230) Die Summe in Zeile 3200 sollte dem Wert in Zeile 3100 entsprechen. Code : 3210 Bezeichnung : Verbrauch nach Anlagen (3211 + 3212 + 3213 + 3214 + 3215 + 3216 + 3217) Dieser umfasst den gesamten Verbrauch nach Anlagen aus den Zeilen (3211 + 3212 + 3213 + 3214 + 3215 + 3216 + 3217). Code : 3217 Bezeichnung : Sonstige Anlagen Diese entsprechen den in Teil A aufgeführten Arten sonstiger Anlagen. Code : 3220 Bezeichnung : Lieferungen an Dritte Siehe 3102. Code : 3230 Bezeichnung : Verluste Sie umfassen alle Verluste an elektrischer Energie. 3. ERHEBUNG ÜBER INVESTITIONEN IN DER EISEN- UND STAHLINDUSTRIE (AUFWENDUNGEN UND KAPAZITÄT) Teil A: Jährliche Statistiken über die Aufwendungen Einleitende Bemerkungen Unternehmen mit mehreren Werken an verschiedenen Standorten haben für jedes ihrer Werke einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Unter die Investitionsaufwendungen fallen Investitionen in Sachanlagen während des Berichtszeitraums. Dazu gehören neue und gebrauchte Sachanlagen, die von Dritten erworben oder für den Eigenbedarf produziert werden (d. h. selbsterstellte Sachanlagen) und deren Nutzungsperiode länger als ein Jahr ist. Nicht produzierte Sachanlagen wie „Grundstücke“ sind inbegriffen. Die Schwelle für die nutzbringende Lebensdauer eines aktivierbaren Gutes kann je nach Rechnungslegungspraxis in den Fällen erhöht werden, in denen eine höhere als die oben angegebene nutzbringende Lebenserwartung von einem Jahr vorgeschrieben ist. Alle Investitionen werden „brutto“, ohne Wertberichtigung und vor Berücksichtigung von Erlösen aus Abgängen, erfasst. Die erworbenen Güter werden zu Anschaffungskosten, d. h. einschließlich der Transport- und Installationskosten und der mit der Eigentumsübertragung verbundenen Gebühren, Steuern und sonstigen Kosten, bewertet. Die Bewertung der selbsterstellten Sachanlagen erfolgt auf der Grundlage der Herstellungskosten. Nicht erfasst werden Güter, die durch Restrukturierungen (wie Fusionen, Übernahmen, Auflösungen oder Abtrennungen) erworben werden. Nicht aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter werden nicht einbezogen, sondern unter den laufenden Aufwendungen erfasst. Zudem umfasst dieser Posten alle aktivierten Erweiterungen, Umbauten, Modernisierungen und Erneuerungen, die die Nutzungsdauer des Anlagevermögens verlängern oder seine Produktivität erhöhen. Keine Berücksichtigung finden die laufenden Instandhaltungskosten sowie die laufenden Aufwendungen für auf Miet- und Leasingbasis genutzte Anlagegüter. Investitionen, für die Rechnungserstellung, Lieferung, Zahlung und erste Nutzung des Gutes in verschiedenen Berichtszeiträumen liegen, sollte wie folgt erfasst werden: — Investitionen werden verbucht, wenn der Besitz an die Einheit übertragen wird, die die Nutzung beabsichtigt. Selbsterstellte Sachanlagen werden im Augenblick der Produktion erfasst. Bezüglich der Erfassung der in identifizierbaren Perioden gemachten Investitionen gilt, dass jede Teilinvestition in dem Berichtszeitraum verbucht werden sollte, in dem sie durchgeführt wurde. In der Praxis kann dies unmöglich sein. Deshalb könnte die Rechnungslegungspraxis der Unternehmen die folgenden Näherungsmethoden erforderlich machen: — Investitionen werden in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem sie geliefert werden, — Investitionen werden in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem sie in den Produktionsprozess eintreten, — Investitionen werden in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem sie in Rechnung gestellt werden, — Investitionen werden in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem sie bezahlt werden. — Investitionen erscheinen nicht in der Bilanz. Allerdings werden die Zugänge, Abgänge und Übertragungen des Anlagevermögens sowie die Wertberichtigungen des Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang zu den Unternehmensabschlüssen ausgewiesen. In den Unternehmensabschlüssen sind Sachanlagen unter dem Posten Anlagevermögen — Sachanlagen ausgewiesen. Definitionen nach Art der Anlage Code : 4010 Bezeichnung : Kokerei Dazu gehören: — Öfen, einschließlich Koksofenbatterien mit Zusatzeinrichtungen wie Beschickung, Koksausdrückmaschine, Pochwerk usw. sowie Löschwagen und Löschturm; — Zusatzanlagen. Anmerkung: Jeder Posten umfasst Anlagen, Gebäude und Zusatzeinrichtungen. Code : 4020 Bezeichnung : Chargenmischanlage Darunter fallen Anlagen für die Eisenerzaufbereitung und die Möllervorbereitung. Code : 4030 Bezeichnung : Anlage für die Erzeugung von Roheisen und Ferrolegierungen (einschließlich Hochöfen) Darunter fallen Roheisenelektroöfen, Niederschachtöfen und sonstige Vorschmelzöfen usw. Code : 4040 Bezeichnung : Stahlwerke Das AOD-Verfahren, das Vakuum-Frischen, die Behandlung in der Pfanne sind als Nachbehandlung im Anschluss an das Endverfahren anzusehen; die relevanten Investitionsaufwendungen sind (wie die gesamte Produktion) in die Kategorie des entsprechenden Endverfahrens einzutragen. Wenn das Werk eine Stahlgießerei und einen Mischer umfasst (oder umfassen wird), sollten die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Mischer bei der entsprechenden Stahlgießerei erfasst werden. Wenn das Werk über keine Gießerei verfügt, sollten diese Aufwendungen bei den Aufwendungen für die Hochöfen berücksichtigt werden. Code : 4041 Bezeichnung : Darunter elektrische Anlagen Hier sind Investitionen für die Herstellung von Rohstahl mit Elektroöfen (Lichtbogen- oder Induktionsöfen) zu erfassen. Code : 4050 Bezeichnung : Stranggussanlagen Diese beziehen sich auf die Herstellung von Stranggussbrammen, Vorblöcken, Knüppeln, Träger-Vorprofilen und Rohrhalbzeug außer Enden. Code : 4060 Bezeichnung : Walzwerke (4061 + 4062 + 4063 + 4064) Bei allen Arten von Walzwerken sollten nicht nur die Aufwendungen für das Walzwerk selbst, sondern auch die Aufwendungen für vorgelagerte (z. B. Wärmöfen) und nachgelagerte Anlagen (z. B. Kühlbetten, Schneidanlagen) berücksichtigt werden. Unter „Sonstige Anlagen“ (Code 4070) fallen die Aufwendungen für alle Anlagen, die nicht zu einer bestimmten Kategorie von Walzwerken gehören, außer Beschichtungsanlagen (Verzinnen, Galvanisieren usw.), die unter Code 4064 zu erfassen sind. Aufwendungen für Dressiergerüste sollten unter Code 4063„Kaltbreitbandstraßen“ aufgeführt werden. Code : 4061 Bezeichnung : Flacherzeugnisse Hier sind Aufwendungen für Warmwalzwerke für Flacherzeugnisse zu erfassen. Code : 4062 Bezeichnung : Langerzeugnisse Hier sind Aufwendungen für Warmwalzwerke für Langerzeugnisse zu erfassen. Code : 4063 Bezeichnung : Kaltbreitbandstraßen Hier sind Aufwendungen für Kaltbreitbandstraßen zu erfassen, gleichgültig ob es sich um kontinuierliche Walzstraßen handelt oder nicht. Code : 4064 Bezeichnung : Beschichtungsanlagen Hier sind Aufwendungen für Beschichtungsanlagen (Beschichtungsstraßen) zu erfassen. Code : 4070 Bezeichnung : Sonstige Anlagen Dazu gehören: — alle zentralen Anlagen und Verteilungsnetze für Elektrizität, Gas, Wasser, Dampf, Luft und Sauerstoff, — Beförderungsanlagen, Maschinenwerkstätten, Laboratorien und alle anderen Anlagen, die Teil des gesamten Werks bilden, aber nicht einem bestimmten Bereich zugeordnet werden können, — Block-, Brammen- und Knüppelwalzwerke, wenn diese Halbzeuge nicht im Stranggussverfahren hergestellt und unter Code 4050 erfasst werden. Code : 4200 Bezeichnung : Darunter schadstoffarme Anlagen Investitionsausgaben für Methoden, Technologien, Verfahren oder Einrichtungen, die dafür gedacht sind, bereits vorhandene Schadstoffe zu sammeln sowie vorhandene Schadstoffe und Umweltverschmutzungen zu beseitigen (z. B. Luftemissionen, Ableitungen oder feste Abfallstoffe), die Ausbreitung der Verschmutzung zu verhindern, den Belastungsgrad zu messen und die durch die Betriebstätigkeit des Unternehmens erzeugten Schadstoffe zu behandeln und zu beseitigen. Es handelt sich um die Summe der Ausgaben für die Umweltbereiche Schutz der Umgebungsluft und des Klimas, Abwassermanagement, Abfallwirtschaft und sonstige Umweltschutzaktivitäten. Sonstige Umweltschutzaktivitäten umfassen den Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Lärm- und Vibrationsbekämpfung, den Schutz der biologischen Vielfalt und Landschaft, Strahlenschutz, Forschung und Entwicklung, allgemeine Verwaltungs- und Managementtätigkeit im Bereich des Umweltschutzes, allgemeine und berufliche Bildung und Information, zu unteilbaren Ausgaben führende Maßnahmen sowie anderweitig nicht genannte Maßnahmen. Eingeschlossen sind: — Investitionen in charakteristische, ermittelbare Komponenten, die vorhandene Anlagen ergänzen und am Ende oder vollkommen außerhalb der Fertigungsstraße installiert werden („End-of-pipe“-Einrichtungen); — Investitionen in Anlagen (z. B. Filter oder separate Reinigungsstufen), welche die Schadstoffe innerhalb der Fertigungsstraße verringern oder entfernen, sofern die Demontage dieser zusätzlichen Einrichtungen die Funktionstüchtigkeit der Fertigungsstraße nicht wesentlich beeinträchtigen würde. Der Hauptzweck bzw. die Hauptfunktion dieser Investitionsausgaben ist der Umweltschutz, und die Gesamtausgaben hierfür sollten gemeldet werden. Die Ausgaben sollten vor der Vornahme von Kostenaufrechnungen angegeben werden, die aus der Erzeugung und dem Verkauf von handelsfähigen Nebenprodukten, erzielten Einsparungen oder erhaltenen Subventionen resultieren. Als Wert von fremdbezogenen Gütern gilt der Kaufpreis ohne abzugsfähige Mehrwertsteuer und sonstige in direktem Zusammenhang mit dem Umsatz stehende abzugsfähige Abgaben. Ausgenommen sind: — für die Umwelt vorteilhafte Maßnahmen und Tätigkeiten, die auch unabhängig von Umweltschutzerwägungen durchgeführt worden wären, einschließlich Maßnahmen, die in erster Linie auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Produktionssicherheit abzielen; — Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung bei der Verwendung oder Verschrottung (umweltgerechte Anpassung der Produkte), außer wenn durch Umweltpolitik und -vorschriften die rechtliche Haftung des Herstellers erweitert wird, damit auch die bei der Verwendung der Produkte entstehende Umweltverschmutzung erfasst werden kann, oder um die Behandlung der Produkte zu dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, wenn sie zu Abfall werden; — Maßnahmen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und -einsparung (z. B. Wasserversorgung oder Maßnahmen zum Einsparen von Energie und Rohstoffen), sofern nicht der Umweltschutz der Hauptzweck ist: so z. B. wenn diese Maßnahmen der Umsetzung der nationalen oder internationalen Umweltschutzpolitik dienen und nicht aus Gründen der Kostensenkung durchgeführt werden. Teil B: Jährliche Statistiken über die Kapazität Einleitende Bemerkungen Die höchstmögliche Produktion entspricht der Produktion, die ein Werk unter Berücksichtigung der normalen oder erwarteten Betriebsverfahren, Betriebsmethoden und Verteilung zwischen den Erzeugnissen im betrachteten Jahr erreichen könnte. Sie ist per definitionem höher als die tatsächliche Produktion. Änderungen der höchstmöglichen Erzeugung hängen in der Regel zusammen mit: — durchgeführten Investitionen, obwohl die Aufwendungen und die Änderung nicht unbedingt gleichzeitig erfolgen; — durchgeführten oder geplanten endgültigen Stilllegungen, Übertragungen oder Verkäufen: Die höchstmögliche Produktion entspricht nicht der technischen Kapazität oder Nennleistung einer einzelnen Anlage, sondern beruht auf dem allgemeinen technischen Aufbau des Werks unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen den verschiedenen Produktionsstufen, z. B. zwischen Stahlwerken und Hochöfen. Die höchstmögliche Jahresproduktion ist die maximale Produktion, die im fraglichen Jahr unter normalen Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Reparaturen, Wartung und normale Feiertage mit den zu Jahresbeginn vorhandenen Anlagen sowie unter Einbeziehung der zusätzlichen Produktion auf den während des Jahres in Betrieb gehenden Anlagen und der während des Jahres endgültig außer Betrieb zu nehmenden bestehenden Anlagen erreicht werden kann. Die Entwicklung der Produktion beruht auf der voraussichtlichen proportionalen Zusammensetzung der Charge für jede einzelne berücksichtigte Anlage und auf der Annahme, dass Rohstoffe verfügbar sein werden. In den Antworten auf die Umfrage sind alle nicht endgültig stillgelegten Anlagen anzugeben. Bei der Berechnung der höchstmöglichen Produktion wird von normalen Betriebsbedingungen ausgegangen. Diese umfassen Folgendes: — normale Verfügbarkeit von Arbeitskräften, d. h. in Fällen, in denen ein Werk Anpassungen an eine schwankende Marktlage durch eine vorübergehende Verringerung oder Anhebung des Personalstands vornimmt, sollte die höchstmögliche Produktion nicht verändert werden; — normale Verfügbarkeit der Anlagen, d. h. regelmäßige Betriebsunterbrechungen aufgrund von bezahltem Urlaub, routinemäßiger Wartung und gegebenenfalls saisonaler Verfügbarkeit von Elektrizität sollten berücksichtigt werden ; — normale Verfügbarkeit von Rohstoffen; — normale Verteilung der Zufuhr von Rohstoffen sowie Halbzeug auf die verschiedenen Anlagen (sofern nichts anderes angegeben ist, bezieht sich „normal“ auf die Verteilung des Vorjahrs). In Fällen, in denen eine Veränderung dieser Verteilung aus für eine Anlage spezifischen Gründen notwendig sind, kann sie nur vorgenommen werden, wenn die Rohstoffe oder das Halbzeug voraussichtlich in ausreichender Menge verfügbar sein werden; — normale Verteilung zwischen den Erzeugnissen, d. h. wie im Vorjahr, sofern keine spezifischen Änderungen geplant sind; — keine Probleme beim Absatz der Erzeugnisse; — keine Streiks oder Aussperrungen; — keine technischen Unfälle oder Betriebsausfälle; — keine gravierenden witterungsbedingten Betriebsunterbrechungen, z. B. Überschwemmungen. Wenn während des fraglichen Jahrs Anlagen in Betrieb genommen, endgültig stillgelegt, übertragen oder verkauft werden sollen, ist das Datum, zu dem die Inbetriebnahme oder Stilllegung erfolgen wird, zu berücksichtigen und die höchstmögliche Produktion anteilig für die Zahl von Monaten zu berechnen, während der die Anlagen voraussichtlich in Betrieb sind. Im Falle neuer Anlagen, insbesondere bei sehr großen Vorhaben, sollte man Vorsicht hinsichtlich der Produktion walten lassen, die in der eventuell mehrjährigen Anlaufphase erreichbar ist. 1. Stahlwerke — Konverterstahl : bei Konverterstahl (z. B. LD, OBM) sind alle Anlagen für die Eisen- und Stahlherstellung zusammen zu berücksichtigen, d. h. die höchstmögliche Produktion des Stahlwerks kann durch die Verfügbarkeit von flüssigem Roheisen begrenzt sein; in diesen Fällen muss die höchstmögliche Produktion des Stahlwerks auf der Grundlage des verfügbaren Eisens berechnet werden, wobei von seiner normalen Aufteilung auf Stahlwerke, Gießereien, Granulieranlagen und den Verkauf sowie von der für 1 Tonne Fertigerzeugnisse erforderlichen, normalen Schrottmenge auszugehen ist. — Elektrostahl : die normalerweise verfügbare Elektrizitätsversorgung ist zu berücksichtigen. — Allgemeines : in bestimmten Hilfs- und Nebenanlagen können technische Engpässe vorhanden sein, aufgrund derer zum Beispiel nur zwei von drei Öfen gleichzeitig genutzt werden können. (Die Ursache dafür kann ein technischer Engpass bei der Sauerstoffversorgung, bei Tieföfen, Laufkränen usw. sein.) Daher ist jedes Stahlwerk zusammen mit allen Hilfs- und Nebenanlagen, die seine Nutzung beeinflussen, zu betrachten. 2. Walzwerke und Beschichtungsanlangen Die höchstmögliche Produktion eines Walzwerks oder einer Beschichtungsanlage ist anhand einer bestimmten Verteilung zwischen den Erzeugnissen, d. h. auf der Grundlage feststehender Mengen von Erzeugnissen mit bestimmten Abmessungen und Profilen zu ermitteln. Wenn ein Unternehmen aufgrund unvorhersehbarer Marktgegebenheiten meint, keine Prognose erstellen zu können, sollte die Verteilung des Vorjahrs herangezogen werden. Darüber hinaus ist bei der Bestimmung der höchstmöglichen Produktion auch das normale Spektrum an Halbzeug mit unterschiedlichen Abmessungen, das an das Walzwerk geliefert wird, zu berücksichtigen. Ferner sind in die Berechnung der höchstmöglichen Produktion vor- und nachgelagerte Engpässe im gesamten Werk einzubeziehen, d. h. Verfügbarkeit von Halbzeug, Kapazitäten für die Beförderung oder Endbearbeitung der Erzeugnisse. Aufgrund des Kaufs von Stahlhalbzeug kann die höchstmögliche Produktion von ansonsten Einschränkungen unterliegenden Walzwerken oder Gruppen nur dann erhöht werden, wenn die nötige Menge an Stahlhalbzeug in einem Jahr mit guten Handelsbedingungen voraussichtlich verfügbar sein wird. Dies erfordert in der Regel langfristige Verträge oder gut definierte Lieferprogramme. Im Allgemeinen sollte in einem integrierten Werk oder in den Werken einer einzelnen Gruppe ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Stahlerzeugung und der Produktion von gewalzten Erzeugnissen bestehen, wenn man eine normale Verteilung des verfügbaren Stahls auf Walzwerke, Gießereien und Halbzeug für Röhrenwerke oder Schmieden berücksichtigt. Die tatsächliche Produktion (Code ACP) sollte brutto am Ende jeder Verarbeitungsstufe vor der Weiterverarbeitung erfasst werden. Es sollten alle im Werk erzeugten Produkte berücksichtigt werden, gleichgültig ob sie für den Eigenbedarf hergestellt wurden oder nicht. Insbesondere sind alle in Lohnarbeit hergestellten Erzeugnisse vom Hersteller und nicht vom Auftraggeber zu melden. Zu berücksichtigen sind alle Produkte und Qualitäten (unlegierte und legierte Güten), einschließlich II. Wahl, Stückbleche und Enden, die nicht für das unmittelbare Einschmelzen bestimmt sind, sowie Walzstahlfertigerzeugnisse oder -halbzeug, von denen fehlerhafte Bereiche abgeschnitten und unmittelbar wiedereingeschmolzen werden. Unternehmen mit mehreren Werken an verschiedenen Standorten haben für jedes ihrer Werke einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Definitionen Code : 5010 Bezeichnung : Koks Kokereierzeugnisse. Code : 5020 Bezeichnung : Chargenvorbereitung Erzeugnisse aller Sinter- und Pelletieranlagen sowie sonstige Anlagen zum Agglomerieren von Rohstoffen für den Einsatz in Hochöfen und für direktreduzierten Eisenschwamm. Code : 5030 Bezeichnung : Roheisen und Ferrolegierungen Die gesamte Produktion an Eisen, Spiegeleisen und hochgekohltem Ferromangan aus den Hochöfen und Roheisen-Elektroöfen im Werk. Code : 5040 Bezeichnung : Rohstahl Gesamter Rohstahl. Code : 5041 Bezeichnung : Darunter Elektrostahl — darunter Rohstahl aus Elektroöfen (Lichtbogen- oder Induktionsöfen). Code : 5042 Bezeichnung : Darunter Stranggussverfahren — darunter Stranggussbrammen, Vorblöcke, Knüppel, Träger-Vorprofile und Rohrhalbzeug. Code : 5050 Bezeichnung : Direkt im Warmwalzverfahren erzeugte Produkte (5051 – 5052) Darunter fallen alle warmgewalzten Erzeugnisse. Code : 5051 Bezeichnung : Flacherzeugnisse Darunter fallen alle warmgewalzten Flacherzeugnisse. Code : 5052 Bezeichnung : Langerzeugnisse Warmgewalzte Langerzeugnisse insgesamt. Aus praktischen Gründen wird hier gewalztes Rohrhalbzeug erfasst, da es keinem anderen Code zugeordnet werden kann. Code : 5060 Bezeichnung : Aus Warmwalzerzeugnissen hergestellte Produkte (ohne beschichtete Produkte) Aus Warmwalzerzeugnissen hergestellte Produkte (ohne beschichtete Produkte). Unter diesen Code fallen warmgewalzter Bandstahl und Stückbleche aus Warmbreitband sowie kaltgewalzte Flacherzeugnisse in Form von Tafeln oder Rollen. Code : 5061 Bezeichnung : Darunter im Kaltwalzverfahren hergestellte Produkte — darunter im Kaltwalzverfahren hergestellte Flacherzeugnisse (Bleche und Bandstahl). Code : 5070 Bezeichnung : Beschichtete Produkte Darunter fallen Verpackungsstahl (Weißblech, verzinntes Blech sowie Weißband, ECCS), alle schmelztauchveredelten oder elektrolytisch veredelten Bleche und Bänder, flach oder gewellt, sowie alle organisch beschichteten Bleche und Bänder, flach oder gewellt. Bei den Definitionen der Codes in dieser Erhebung wird auf den früheren EGKS-Fragebogen 2—61 von Eurostat verwiesen. Code in dieser Erhebung Kurzbeschreibung der Produkte Verweis auf Zeilen im EGKS-Fragebogen 2—61 5010 Kokereierzeugnisse 1001 5020 Erzeugnisse aller Sinter- und Pelletieranlagen sowie sonstige Anlagen zum Agglomerieren von Rohstoffen für den Einsatz in Hochöfen und für direktreduzierten Eisenschwamm 2001 + 2002 5030 Die gesamte Produktion an Eisen, Spiegeleisen und hochgekohltem Ferromangan aus den Hochöfen und Roheisen-Elektroöfen im Werk 3001 5040 Gesamter Rohstahl 4000 5041 — darunter Rohstahl aus Elektroöfen (Lichtbogen- oder Induktionsöfen) 4002 5042 — darunter Stranggussbrammen, Vorblöcke, Knüppel, Träger-Vorprofile und Rohrhalbzeug 4099 5050 Warmgewalzte Erzeugnisse insgesamt 5000 5051 Warmgewalzte Flacherzeugnisse insgesamt 5100 5052 Warmgewalzte Langerzeugnisse insgesamt. Aus praktischen Gründen wird hier gewalztes Rohrhalbzeug erfasst, da es keinem anderen Code zugeordnet werden kann. 5200 + 8001 5060 Aus Warmwalzerzeugnissen hergestellte Produkte (ohne beschichtete Produkte). Unter diesen Code fallen warmgewalzter Bandstahl und Stückbleche aus Warmbreitband sowie kaltgewalzte Flacherzeugnisse in Form von Tafeln oder Rollen. 6010 + 6020 + 6030 5061 — darunter im Kaltwalzverfahren hergestellte Flacherzeugnisse (Bleche und Bandstahl) 6030 5070 Beschichtete Produkte. Darunter fallen Verpackungsstahl (Weißblech, verzinntes Blech sowie Weißband, ECCS), alle schmelztauchveredelten oder elektrolytisch veredelten Bleche und Bänder, flach oder gewellt, sowie alle organisch beschichteten Bleche und Bänder, flach oder gewellt. 7100 + 7200 + 7300 ANHANG II TECHNISCHES FORMAT 1. FORM DER DATEN Die Daten werden in Form von Datensätzen übermittelt, die zum großen Teil die Merkmale der Daten beschreiben (Land, Jahr, Wirtschaftszweig usw.). Die Daten selbst sind Zahlen, die mit Kennzeichen und Fußnoten versehen werden können. Wenn es sich um vertrauliche Daten handelt, wird der tatsächliche Wert im Feld angegeben und mit einem Kennzeichen versehen, das auf die Vertraulichkeit der Daten hinweist. 2. AUFBAU DER DATENSÄTZE Die Datensätze bestehen aus durch Semikolon (;) getrennten Feldern unterschiedlicher Länge. Die folgende Tabelle veranschaulicht die zu erwartende maximale Länge der Felder. In der Reihenfolge von links nach rechts handelt es sich um Folgendes: Feld Typ Maximale Länge Werte Reihe A 3 Alphanumerischer Reihencode (siehe Liste unten) Jahr A 4 Vierstellige Jahresangabe, z. B. 2003 Land A 6 Ländercode (siehe Liste unten) Art der Produktion A 3 Zur Unterscheidung zwischen der höchstmöglichen Produktion und der tatsächlichen Produktion (nur für die Statistik über Kapazitäten) oder zur Unterscheidung der Art der Anlage (Chargenmischanlage, Walzwerke, Hochöfen und Roheisen-Elektroöfen, Elektrizitätswerke, Stahlwerke, sonstige Anlagen) Variable A 4 Variablencode: Die in Verordnung über die Erstellung der jährlichen Statistiken der Gemeinschaft über die Stahlindustrie für die Berichtsjahre 2003—2009 festgelegten Codes sind vierstellig (siehe Liste unten) Datenwert N 12 Numerischer Wert der Daten ausgedrückt als ganze Zahl ohne Dezimalstellen Vertraulichkeitskennzeichen A 1 Mit A, B, C oder D wird angegeben, dass und warum die Daten vertraulich sind (siehe Liste unten). Eine Leerstelle steht für nicht vertrauliche Daten Dominanz N 3 Ein numerischer Wert kleiner oder gleich 100. Er gibt das prozentuale Gewicht für ein oder zwei Unternehmen an, die in den Daten dominieren und sie damit vertraulich machen. Der Wert wird auf die nächste ganze Zahl gerundet, z. B. 90,3 auf 90 oder 94,5 auf 95. Bei nicht vertraulichen Daten bleibt das Feld leer. Eine Eintragung erfolgt nur, wenn im vorigen Feld das Vertraulichkeitskennzeichen B oder C angegeben wurde Einheiten der Datenwerte A 4 Codes für die Verwendung nicht standardisierter Einheiten (siehe Liste unten) 3. BESCHREIBUNG DER FELDER 3.1 Art der Reihe Art der Reihe Code Jährliche Statistiken über die Schrott- und Gussbruchwirtschaft S10 Jährliche Statistiken über Brennstoff- und Energieverbrauch nach Art der Anlage S2A Jährliche Statistiken über die Elektroenergiebilanz in der Stahlindustrie S2B Erhebung über Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie S3A Jährliche Statistiken über die Kapazität S3B 3.2 Länder Land Code Belgien BE Bulgarien BG Tschechische Republik CZ Dänemark DK Deutschland DE Estland EE Griechenland GR Spanien ES Frankreich FR Kroatien HR Irland IE Italien IT Zypern CY Lettland LV Litauen LT Luxemburg LU Ungarn HU Malta MT Niederlande NL Österreich AT Portugal PT Polen PL Rumänien RO Slowenien SI Slowakei SK Finnland FI Schweden SE Vereinigtes Königreich UK Island IS Liechtenstein LI Norwegen NO Schweiz CH 3.3 Art der Produktion und Art der Anlage Art der Produktion Code Höchstmögliche Produktion MPP Tatsächliche Produktion ACP Art der Anlage Chargenmischanlage PLP Walzwerke RMD Hochöfen und Roheisen-Elektroöfen FRN Elektrizitätswerke EGS Stahlwerke MLS Sonstige Anlagen OTH 3.4 Variable und Einheit der Datenwerte Code Bezeichnung Einheit der Datenwerte Schrott- und Gussbruchwirtschaft Metrische Tonnen 1010 Bestände am ersten Tag des Jahres MTON 1020 Anfall in den Stahlwerken MTON 1030 Zugänge (1031 + 1032 + 1033) MTON 1031 … aus Inlandsquellen MTON 1032 … aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft MTON 1033 … aus Drittstaaten MTON 1040 Insgesamt verfügbar (1010 + 1020 + 1030) MTON 1050 Gesamtverbrauch MTON 1051 … davon Elektroöfen MTON 1052 … davon Schrott aus rostfreiem Stahl MTON 1060 Lieferungen MTON 1070 Bestände am letzten Tag des Jahres (1040 – 1050 – 1060) MTON Brennstoff- und Energieverbrauch 2010 Feste Brennstoffe (2011 + 2012) MTON 2011 Koks MTON 2012 Sonstige feste Brennstoffe MTON 2020 Flüssige Brennstoffe MTON 2030 Gas (2031 + 2032 + 2033 + 2034) GJ 2031 Hochofengas GJ 2032 Koksofengas GJ 2033 Konvertergas GJ 2034 Sonstiges Gas GJ 2040 Auslandslieferungen von Hochofengas GJ 2050 Auslandslieferungen von Konvertergas GJ Jährliche Statistiken über die Elektroenergiebilanz in der Stahlindustrie MWh 3100 Ressourcen (3101 + 3102) MWh 3101 Bruttoproduktion MWh 3102 Zugänge Dritter MWh 3200 Genutzt (3210 + 3220 + 3230) MWh 3210 Verbrauch nach Anlagen (3211 + 3212 + 3213 + 3214 + 3215 + 3216 + 3217) MWh 3211 Sinteranlage und Möllervorbereitungsanlage MWh 3212 Hochöfen und Roheisen-Elektroöfen MWh 3213 Elektrostahlwerke und Stranggussanlagen MWh 3214 Sonstige Stahlwerke und Stranggussanlagen MWh 3215 Walzwerke MWh 3216 Elektrizitätswerke MWh 3217 Sonstige Anlagen MWh 3220 Lieferungen an Dritte MWh 3230 Verluste MWh Angaben von Geldbeträgen sind für die Länder des Eurogebiets in tausend Euro und für die Länder außerhalb des Eurogebiets in tausend Einheiten der Landeswährung zu machen. Code Bezeichnung Einheit der Datenwerte Investitionsausgaben in der Eisen- und Stahlindustrie Tausend Euro oder tausend Einheiten der Landeswährung 4010 Kokerei KEUR oder KNC 4020 Chargenmischanlage KEUR oder KNC 4030 Anlage für die Erzeugung von Roheisen und Ferrolegierungen (einschließlich Hochöfen) KEUR oder KNC 4040 Stahlwerke KEUR oder KNC 4041 … darunter elektrische Anlagen KEUR oder KNC 4050 Stranggussanlagen KEUR oder KNC 4060 Walzwerke (4061 + 4062 + 4063 + 4064) KEUR oder KNC 4061 Flacherzeugnisse KEUR oder KNC 4062 Langerzeugnisse KEUR oder KNC 4063 Kaltbreitbandstraßen KEUR oder KNC 4064 Beschichtungsanlagen KEUR oder KNC 4070 Sonstige Anlagen KEUR oder KNC 4100 Insgesamt (4010 + 4020 + 4030 + 4040 + 4050 + 4060 + 4070) KEUR oder KNC 4200 … darunter schadstoffarme Anlagen KEUR oder KNC Höchstmögliche Produktion in der Eisen- und Stahlindustrie (Kapazität) 1 000 Tonnen jährlich 5010 Koks 1 000 5020 Chargenvorbereitung 1 000 5030 Roheisen und Ferrolegierungen 1 000 5040 Rohstahl 1 000 5041 … darunter Elektrostahl 1 000 5042 … darunter Stranggussverfahren 1 000 5050 Direkt im Warmwalzverfahren erzeugte Produkte (5051 + 5052) 1 000 5051 Flacherzeugnisse 1 000 5052 Langerzeugnisse 1 000 5060 Aus Warmwalzerzeugnissen hergestellte Produkte (ohne beschichtete Produkte) 1 000 5061 … darunter im Kaltwalzverfahren hergestellte Produkte 1 000 5070 Beschichtete Produkte 1 000 3.5 Vertraulichkeitskennzeichen Die Mitgliedstaaten sollten die vertraulichen Daten entsprechend der folgenden Liste kennzeichnen: Grund der Geheimhaltung Kennzeichen Zu wenig Unternehmen A Dominanz eines Unternehmens in den Daten B Dominanz von zwei Unternehmen in den Daten C Daten sind vertraulich wegen sekundärer Geheimhaltung D 4. BEISPIELE FÜR DATENSÄTZE Beispiel 1: S10;2003;DE;;1010;12345;;;MTON Was die jährliche Statistik über die Schrott- und Gussbruchwirtschaft anbelangt, betrugen die Vorräte am 1.1.2003 in Deutschland 12 345 metrische Tonnen. Dieser Wert war nicht vertraulich. Beispiel 2: S3B;2003;SK;MPP;5010;12000;;;MTON Was die jährliche Statistik über die Kapazität anbelangt, erreichte die höchstmöglichen Produktion von Koks 2003 in der Slowakei 12 000 Tonnen. Dieser Wert war nicht vertraulich. Beispiel 3: S3B;2003;ES;ACP;5040;12000;B;95;MTON Was die jährliche Statistik über die Kapazität anbelangt, betrug die tatsächliche Produktion von Rohstahl 2003 in Spanien 12 000 Tonnen. Dieser Wert war vertraulich, da ein Unternehmen in den Daten dominierte und für 95 % der Produktion verantwortlich war. 5. ELEKTRONISCHES FORMAT Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in dieser Verordnung vorgesehenen Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat.
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